Bitcoin to euro

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Author: Admin | 2025-04-28

Erfahrungen akzeptieren die Finanzämter die Fifo-Methode und neuerdings auch die Lifo-Methode. Beispiel: Mehrere Bitcoin-Käufe und VerkäufeMarc hatte 2023 stolze 300.000 Euro von seiner Mutter geerbt. Immerhin musste er wegen seines Freibetrags von 400.000 Euro darauf keine Erbschaftssteuer zahlen. Er legte sofort 100.000 Euro in einen ETF an. Und entschied sich, mit Bitcoins ein größeres Risiko einzugehen - und kaufte zu drei Zeitpunkten Bitcoins.14. Oktober 2023: Kauf von 0,5 Bitcoins für 12.500 Euro bei einem Kurs von 25.000 Euro2. Februar 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 20.000 Euro bei einem Kurs von 40.000 Euro5. Juli 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 25.000 Euro bei einem Kurs von 50.000 EuroInsgesamt investierte Marc also 57.500 Euro in 1,5 Bitcoins.In der zweiten Jahreshälfte 2024 stiegen die Kurse extrem. Marc entschied sich, in zwei Schritten zu verkaufen.26. November 2024: Verkauf 1 Bitcoin bei einem Kurs von 90.000 Euro - Erlös 90.000 Euro16. Dezember 2024: Verkauf 0,5 Bitcoin bei einem Kurs von 100.000 Euro - Erlös 50.000 Euro.​​Insgesamt erlöste Marc damit 140.000 Euro. Er machte also einen Gewinn von 140.000 - 57.500 = 82.500 Euro. Steuerfrei bleibt dieser Gewinn aber nicht, zumindest nicht komplett. Schauen wir uns das nach der Fifo-Methode an:1. Verkauf im November 2024 von 1 Bitcoin: Davon sind 0,5 Bitcoin steuerfrei, da Marc bereits diese ältesten 0,5 Bitcoin vor mehr als einem Jahr gekauft hatte. Die zeitlich folgenden 0,5 Bitcoin kaufte er aber im Februar 2024. Die Frist von einem Jahr ist damit nicht erreicht. Marc kaufte also 0,5 Bitcoin für 20.000 Euro - und verkaufte diese für 45.000 Euro - macht einen steuerpflichtigen Gewinn von 25.000 Euro. 2. Verkauf im Dezember 2024 von den verbleibenden 0,5 Bitcoin: Auch hier ist die Frist von einem Jahr nicht erreicht. Der Kauf fandet im Juli 2024 für 25.000 Euro statt und der Verkauf im Dezember 2024 für 50.000 Euro. Auch damit erzielte Marc also 25.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn.Marc hat also insgesamt 50.000 Euro Gewinn zu versteuern. Da er auch noch gut verdient, liegt er bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Er muss also allein für sein - dann doch recht unüberlegtes - Handeln 21.000 Euro Steuern zahlen - und vielleicht sogar noch den Soli von bis zu 5,5 Prozent, was zusätzlich 1.155 Euro wären. Das bedeutet, dass Marc von seinem Gewinn von 82.500 Euro nach Steuern nur noch rund 60.000 Euro blieben. Immer noch ein guter Schnitt, aber es wäre bei mehr Geduld

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